Tätersuchdienste in den USA |
Der Kommentar: Öffentlicher Pranger im Internet
Dank des europäischen Gerichtshof für Menschenrechte leben, sowohl Straftäter, als auch Bürger in Verunsicherung. Straßburg urteilte, daß die nachträgliche Sicherungsverwahrung die Grundrechte verletze. Allein in diesem Jahr sollen so noch ca. 80 Verbrecher entlassen werden, folgen sollen dann mehr als 200, die vor 1998 zu zehn Jahren Sicherungsverwahrung verurteilt wurden, danach war die rechtliche Regelung zur Sicherungsverwahrung ohne zeitliche Begrenzung.
Unstrittig mag die Notwendigkeit einer Neurregelung sein, aber eine intelligentere Übergangsregelung oder eine vernünftige Datierung, wäre nicht nur wünschenswert gewesen, sondern menschlicher für alle Parteien. Man soll sich nicht erst kurze Zeit vor Entlassung der Strafttäter mit ihrer Zukunft befassen, sondern frühzeitig Lösungen finden.
Mit dieser geschaffenen Realität müssen sich jetzt der Gesetzgeber, die Polizei, Politik und Bürger zurechtfinden.
So fehlt es nicht an Lösungsvorschlägen, wenn gleich einige davon auch nur zur Profilierung von Politikern im diesjährigen Sommerloch dienen werden.
Was genau ist eine Sicherungsverwahrung und wie unterscheidet sie sich von einer "normalen Inhaftierung? Es handelt sich nicht mehr um eine Strage, sondern viel mehr um eine sogenannte Maßregelung. Nach einer Beurteilung durch das zuständige Gericht, wird entschieden, ob der Inhaftierte für die Allgemeinheit weiter als gefährlich gilt. Nicht nur Gewaltverbrecher müssen sich einer Beurteilung stellen, dies gilt auch für Wieder-holungstäter die z.B. durch Seriendiebstähle auffällig wurden. Ca. 500 Menschen befinden sich z.zt. in einer solchen Bewachung oder in Amtsprache nach stehen sie unter einer sogenannte Führungsaufsicht (Paragraf 68 des Strafgesetzbuchs).
Bei einer primäre Sicherungsverwahrung wird der Täter nach seiner Haftzeit im in der Justizvollzuganstalt belassen. Dies ist der größte Anteil an Tätern.
Bei der vorbehaltene Sicherungsverwahrung ist eine Feststellung der Gefährlichkeit zum Zeitpunkt der
Überprüfung nicht abschließend möglich. Schlicht man weiß nicht genau, wie sie sich druaßen verhalten werden. Sie werden unter Vorbehalt entlassen, können nachträglich aber wieder inhaftiert werden.
Die dritte Möglichkeit ist die nachträgliche Sicherungsverwahrung, die nach Forderung der Gefängnisleitung zu einem Anforderung eines Gutachters führt. Dieser durch die Staatsanwaltschaft beauftragte Gutachter schätzt dann die Gefährlichkeit neu ein und ein Gericht entscheidet ob und über die Dauer der Verwahrung. Eine solche Verwahrung wird alle zwei Jahren neu überprüft.
Der Unterschied zu einer "normalen" Haftstrafe sind einzig die Vergünstigungen im Strafvollzug. Er bekommt meist eine größere Zelle, eigene Kleidung oder andere persönliche Gegenstände.
Die Idee Namen und Anschrift von rechtlich konform entlassenen Straftätern im Internet zu veröffentlichen und so einen öffentlichen Pranger zu errichten, scheint zumindest keine genau bedachte Lösung zu sein.
Die Tatsache, daß die Verunsicherung der Bevölkerung durch eine Art Gewalttäter-Radar im Internet besänftigt würde, ist mehr als fragwürdig. Zudem eine solche Verbreitung privater Daten rechtlich zweifelhaft und auch verfassungswidrig wäre.
Ein Strafttäter, der selbst nichts für seine Freilassung kann, darauf nicht mal hingewirkt hatte und darauf auch nicht vorbereitet wurde, wird also in eine Freiheit entlassen, in der jedem sein Vorleben bekannt ist. Täglich verfolgt von Blicken, Rufen, Demonstranten und der Polizei. Wie reagiert ein Mensch, der überall erkannt, verfolgt oder gar gejagt wird?
Ob es nun gefällt oder nicht der 1. Paragraph der deutschen Verfassung kann für Gewalttäter nicht ausser Kraft gesetzt werden. Auch die Würde dieser Menschen ist unantastbar.
Natürlich entschuldigt oder verteidigt dieses nicht, die Taten eines immer noch für die Bewölkerung gefährlichen Straftäter. Doch sieht man pragmagtisch auf den Nutzen einer solchen Veröffentlichung, zeigen sich mehr Nachteile, als Vorteile.
Entgegen der Meinung, die Polizei hätte hiervon eine Erleichterung von den Rund-Um-die-Uhr-Bewachungen, zeigt sich bei genauerer Betrachtung das Gegenteil.
Die Polizei würde eine Flut von Anzeigen jeglicher Art erwarten. Jedes Auftauchen in der Nähe von Schulen, jedes Parkdelikt etc. würde den Dienststellen mitgeteilt, in der Hoffnung auf eine erneute Verhaftung. Eine Entlastung der Polizei wäre also ausgeschlossen. Im Gegenteil, die Gefahr von Lynchjustiz und somit von Gewalttaten durch vormals unbescholtene Bürger, stiege drastisch. Im Vordergrund eines solchen Internetpranger sollte aber die Vermeidung von Strafttaten sein und nicht das Förden solcher.
Zudem würde der Ruf nach einer Ausweitung einer Veröffentlichung für andere Strafttaten nicht lange auf sich warten. Wer möchte nicht gerne wissen, ob ein Vatermörder oder Einbrecher in seiner Nachbarschaft wohnt. Noch profanere Datenbanken mit den Einträgen von Steuersünder sind bereits existent, zur Freude des neidischen Nachbarn ohne Swimmingpool im Garten.
Dies macht eine Rehabilitation von Straftätern völlig zunichte. Im Gegenteil, es schreckt einen so vorverurteilten Täter wohl kaum davon ab, zum Wiederholungstäter zu werden.
Jeder bekannte Sexualstraftäter wird routinemäßig bei einer Straftat im Umland überprüft und wenn ihn das bisher nicht abgehalten hätte in der Nachbarschaft aktiv zu werden, so wird es auch ein Internetpranger nicht schaffen. Der intelligentere Täter wird sein Aktionsfeld also in umliegende Orte ausweiten und nicht in der Nachbarschaft auftauchen.
Der Bürger ist also genau so unsicher, wie zuvor. Der nächste Schritt wäre eine Kasernierung in sogenannte "Täter-Dörfer". Einen Vorstoß in diese Richtung gibt es in Deutschland bereits durch den Innenminister Thomas de Maizière (CDU), der eine eigene Vollzugsform für Sicherungsverwahrte schaffen will. Diese Einrichtung soll laut de Maizière kein "Gefängnis, aber auch keine Luxuseinrichtung" sein.
Die Tatsache, daß die Verunsicherung der Bevölkerung durch eine Art Gewalttäter-Radar im Internet besänftigt würde, ist mehr als fragwürdig. Zudem eine solche Verbreitung privater Daten rechtlich zweifelhaft und auch verfassungswidrig wäre.
Ein Strafttäter, der selbst nichts für seine Freilassung kann, darauf nicht mal hingewirkt hatte und darauf auch nicht vorbereitet wurde, wird also in eine Freiheit entlassen, in der jedem sein Vorleben bekannt ist. Täglich verfolgt von Blicken, Rufen, Demonstranten und der Polizei. Wie reagiert ein Mensch, der überall erkannt, verfolgt oder gar gejagt wird?
Ob es nun gefällt oder nicht der 1. Paragraph der deutschen Verfassung kann für Gewalttäter nicht ausser Kraft gesetzt werden. Auch die Würde dieser Menschen ist unantastbar.
Natürlich entschuldigt oder verteidigt dieses nicht, die Taten eines immer noch für die Bewölkerung gefährlichen Straftäter. Doch sieht man pragmagtisch auf den Nutzen einer solchen Veröffentlichung, zeigen sich mehr Nachteile, als Vorteile.
Entgegen der Meinung, die Polizei hätte hiervon eine Erleichterung von den Rund-Um-die-Uhr-Bewachungen, zeigt sich bei genauerer Betrachtung das Gegenteil.
Die Polizei würde eine Flut von Anzeigen jeglicher Art erwarten. Jedes Auftauchen in der Nähe von Schulen, jedes Parkdelikt etc. würde den Dienststellen mitgeteilt, in der Hoffnung auf eine erneute Verhaftung. Eine Entlastung der Polizei wäre also ausgeschlossen. Im Gegenteil, die Gefahr von Lynchjustiz und somit von Gewalttaten durch vormals unbescholtene Bürger, stiege drastisch. Im Vordergrund eines solchen Internetpranger sollte aber die Vermeidung von Strafttaten sein und nicht das Förden solcher.
Zudem würde der Ruf nach einer Ausweitung einer Veröffentlichung für andere Strafttaten nicht lange auf sich warten. Wer möchte nicht gerne wissen, ob ein Vatermörder oder Einbrecher in seiner Nachbarschaft wohnt. Noch profanere Datenbanken mit den Einträgen von Steuersünder sind bereits existent, zur Freude des neidischen Nachbarn ohne Swimmingpool im Garten.
Dies macht eine Rehabilitation von Straftätern völlig zunichte. Im Gegenteil, es schreckt einen so vorverurteilten Täter wohl kaum davon ab, zum Wiederholungstäter zu werden.
Jeder bekannte Sexualstraftäter wird routinemäßig bei einer Straftat im Umland überprüft und wenn ihn das bisher nicht abgehalten hätte in der Nachbarschaft aktiv zu werden, so wird es auch ein Internetpranger nicht schaffen. Der intelligentere Täter wird sein Aktionsfeld also in umliegende Orte ausweiten und nicht in der Nachbarschaft auftauchen.
Der Bürger ist also genau so unsicher, wie zuvor. Der nächste Schritt wäre eine Kasernierung in sogenannte "Täter-Dörfer". Einen Vorstoß in diese Richtung gibt es in Deutschland bereits durch den Innenminister Thomas de Maizière (CDU), der eine eigene Vollzugsform für Sicherungsverwahrte schaffen will. Diese Einrichtung soll laut de Maizière kein "Gefängnis, aber auch keine Luxuseinrichtung" sein.
Im Land der Unmöglichkeiten, USA wird dies bereits praktiziert. Sexualtäter werden hier in abgetrennte Gebiete mit ausreichender Infrastruktur verbracht, die sie nicht verlassen dürfen. Ein Ort der Hoffnungslosigkeit, ein Eingesperrtsein ohne Gitter. Nebenbei in einem Land, in dem eine Verfolgung des Täters bei einer erneuten Tat, mangels Meldepflicht, unterschiedlicher Staatsgesetzen, einem zu liberalen Waffengesetz und überfüllter Gefängnissen nahezu unmöglich wird.
Entlassenen Straftätern wurden in den USA bereits seit 50 Jahren Meldeauflagen erteilt, die mit dem Internet nun auch der Bevölkerung zugänglich gemacht wurden. eine dieser Seiten "Family Watschdog" bietet dem interessierten Bürger also neben Infos zu Lebensmittelallergien und Rückrufaktionen den ultimativen Family-Guard in form einer nach Postleitzahl und Strasse zu erreichenden Übersicht, über "ihre" Sexualverbrecher in der Umgebung. Sehr beruhigend, wenn man feststellt, daß der neue Partner ein kriminelles Vorleben hat, daß die ganze Gegend schon kennt. Genau diese unbescholtenen Familienangehörigen oder Freunde werden so gleich mit an den Pranger gestellt. Möchten Sie die, wenn auch ahnungslose, Freundin eines Vergewaltigers am Kundenschalter arbeiten lassen?
Initiiert wurde dies unter dem Begriff Megan' Gesetz im Jahre 1996. Die kleine Megan aus New Jersey wurde von ihrem Nachbarn enführt, vergewaltigt und ermordet. Der Täter war ein bereits vorbestrafter Kinderschänder und vor Kurzem in die Gegend gezogen. Nach einer großen Unterschriftenaktion wurde ein Gesetz von den staatlichen Vollstreckungsbehördenerlassen, die aktuellen Adressen von Sexualstraftätern uneingeschränkt zu veröffentlichen. Jinzu kam eine Art Steckbrief, indem ein aktuelles Foto, die Art der Verbrechen, Dauer der Haftzeit bis hin zum PKW alles vermerkt ist. Dank Google kann man seitdem auch gleich auf eine Strassenkarte gelangen. Einige Weblinks zu diesem Thema finden Sie hier im Anschluß.
Sind wir also gut beraten uns hier die USA als Vorbild nehmen? Liest und hört man die aktuellen Meldungen deutscher Politiker, Kriminalisten und wer sich noch alles zu Wort meldet beschleicht einen das Gefühl, einige hätten sich amerikanische Serien wie "Law & Order" zum Vorbild genommen. In dieses Schema paßt dann auch der Vorschlag der Fußfessel, der im amerikanischen Justizverfahren nur aufgrund überfüllter und nicht mehr finanzierbarer Gefängnisse entstand. Eine ständige Kontrolle durch Personal, daß ebenfalls finanziert werden muß und keine Garantie, daß mit dem Feststellen des Aufenthaltsort keine Strafttat begangen wird. Schließlich sind es vor allem Triebtäter, die, wie der Begriff schon formuliert, keine Kontrolle über ihren Trieb haben und somit an jedem Ort wieder zuschlagen könnten.
Welche Lösung ist nun sinnvoll? Fakt ist, daß man die Bevölkerung vor Wiederholungstätern schützen muss.
Fakt ist aber auch, daß an niemand für etwas bestrafen kann, was er noch nicht getan hat.
Ein Dilemma, das man in Zukunft nur über entsprechende Haftstrafen regeln kann. Längere Haftstrafen, die durch positive Prognosen von Psychologen erleichtert oder gar aufgehoben werden können, Einrichtungen, die sich mit Tätern nach ihrer Freilassung intensiv beschäftigen und weniger als Strafe denn als Hilfe angesehen werden, sind Möglichkeiten für die Zukunft. Was aber tun mit den aktuellen Fällen? Schnell eingerichtete offene Wohnheime mit psychologischer Betreuung können nur eine Überganglösung sein.
Es bleibt die Hoffnung auf eine bessere Idee, als eine Internetplattform, die schließlich auch nicht von jedem Bürger eingesehen wird und die Polizei vor ungeahnte Probleme stellen wird.
Ihre Meinung zum "Öffentlichen Pranger im Internet"?
Weiterfühende externe Seiten zum Thema Internet-Pranger:
Internet-Pranger, Seiten in den USA:
Criminaljustice.state.ny.us
http://www.meganslaw.ca.gov/
http://www.familywatchdog.us/
http://www.sexoffender.com/state.html
Nsopw.gov
Zwei interessante Artikel zum Thema:
DIE ZEIT Nr. 13 24.03.1995 MODERNES LEBEN von J. Kantara
Kalifornien: Mord wegen Eintrag in Sexualstraftäter-Datei /extern: Heise
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